Nach dem Widerspruch des Magistrats zum Beschluss über die Sanierung des Freibades musste der Punkt erneut vom Parlament beraten werden:
In seiner Rede zum Änderungsantrag der SPD geht unser Fraktionsvorsitzender Klaus-Dieter Horn auch auf die Rechtmäßigkeit des Widerspruchs ein:
Sehr geehrter Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrter Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste
wie Sie jetzt bereits festgestellt haben, geht es heute nicht um den Fakt, ob das Freibad saniert wird ja oder nein, sondern darum, welches die nächsten Schritte sein müssen, um eine endgültige Entscheidung herbeiführen zu können.
Wie sie wissen, haben die ZBK und die Grünen vor knapp 7 Wochen einen Antrag beschlossen, nachdem der Magistrat unverzüglich die Voraussetzungen schaffen soll, dass die Stadt mit den bereitgestellten Mitteln in Höhe von 3,5 Mio. Euro das Freibad saniert. Grundlage soll das Sanierungskonzept vom Herrn Riedl sein. Gegen diesen Beschluss hat der Magistrat Widerspruch eingelegt. – Und das vollkommen zu Recht. Hätte nicht der Magistrat widersprochen, dann wäre es zu einem Widerspruch der Kommunalaufsicht gekommen. Wie allen Beteiligten inzwischen hinlänglich bekannt sein sollte, hat die Kommunalaufsicht der Stadt in der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2022 dazu konkrete Auflagen erteilt:
„Die Verpflichtungsermächtigung für die Grundsanierung des städtischen Freibads darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die nach §12 Abs 2 GemHVO vorgeschriebenen Pläne und Kostenberechnungen vorliegen und feststeht, dass sie in den derzeit festgelegten Finanzrahmen passen.
Des Weiteren ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Sanierung entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen vorzunehmen und eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung darüber zu erwirken, wie diese Folgekosten kompensiert werden sollen. Hierbei sind konkrete und monetär bezifferte Schritte zu benennen und zu bestimmen, die dann zur Deckung der Folgekosten ergriffen werden. Nachdem im Vorbericht zu (diesem) Haushaltsplan ausgeführt wird, dass ein dauerhafter Vermögenserhalt aktuell schon nicht mehr geleistet werden kann, ist der Aufwandsbereich offenkundig aus städtischer Sicht ausgereizt. Folglich hat dieser Beschluss konkrete Aussagen über die Bereitschaft zur Erhöhung der Realsteuern und von sonstigen Abgaben aufzunehmen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist der Kommunalaufsicht vorzulegen und bedarf deren Zustimmung“
Nochmals in Kurzform die Forderung der Kommunalaufsicht:
1. Vollständige Pläne und Kostenberechnungen müssen vorliegen.
2. Folgekosten müssen ermittelt werden.
3. Konkrete Finanzierungsangaben müssen beschlossen werden.
4. Die Kommunalaufsicht muss den Beschlüssen zustimmen.
Was die Pläne und Kostenberechnungen betrifft, gibt es wohl bei einigen Leuten etwas unterschiedliche Vorstellungen zu den Inhalten. Fakt ist jedenfalls, dass es keine Gesamtplanung für dieses Teilsanierungskonzept gibt. Laut Entwurf der Firma Odenwald-Pool müssen diverse Dinge „bauseitig“ geschaffen werden. – Auf die Details dazu will ich gar nicht erst eingehen. Offenbar gehen ZBK und Grüne davon aus, dass diese ergänzenden Planungen (und deren Zusammenführung zu einem Gesamtplan) durch das Bauamt ausgeführt werden können. Deshalb wollen sie wohl auch den einzig verfügbaren Planer auch gleich kündigen. Das Problem ist: Das Bauamt kann dies offenbar aber gar nicht. – Also wir stellen fest: Wir haben keinen Gesamtplan. Ohne Gesamtplan gibt es auch keine Folgekosten.
Weiterhin stellt die Auflage der Kommunalaufsicht eindeutig klar, dass die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,5 Mio. nicht einfach benutzt werden darf. Vielmehr müssen konkrete Finanzierungsangaben verbunden mit Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vorliegen. – All dies liegt nicht vor.
Jetzt kommt sicherlich die ZBK daher und sagt: „Es sollten ja nur die Voraussetzungen geschaffen werden“. – Dieser Passus wiederum lässt alles und gar nichts zu. Jeder kann ihn so interpretieren, wie er es will.
Und genau hier ist das Problem: Es fehlt eine klare Kommunikation seitens der Verwaltung mit einer greifbaren Begründung des Widerspruches und einem gleichzeitigen Vorschlag, welche Schritte als nächstes notwendig sind, um den gesamten Prozess entsprechend der Auflagen und Vorschriften durchzuführen. – Dafür ist tatsächlich der Bürgermeister verantwortlich.
Eigentlich sind wir heute an einem Punkt angelangt, wo wir schon vor einigen Monaten waren, als die Idee einer Teilsanierung forciert wurde. Um jetzt endlich in der Sache selbst vorankommen, haben wir uns entschlossen mit unserem Antrag einen sauberen und nachvollziehbaren Weg aufzuzeigen.
Unser Antrag lautet wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König möge beschließen, dass der Magistrat die Firma BZM beauftragt, eine Änderungsplanung für die Sanierung des Freibades vorzunehmen, die eine wesentliche Kostenreduzierung
gegenüber der ursprünglichen Planung zum Ziel hat und folgende Vorgaben beinhalten soll:
1. Der Kiosk, die sanitären Einrichtungen und das Gebäude mit den Umkleiden bleiben zunächst erhalten.
2. Für die Technik wird ein neues Gebäude an geeigneter Stelle geplant.
3. Für den Ausbau des Beckens soll alternativ die von der Firma Odenwald-Pool verwendete Technologie geplant werden.
Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, eine Abschätzung der jährlichen Haushaltsbelastung für den Betrieb des sanierten Freibades vorzulegen.
Nach Vorlage des geänderten Planungsentwurfs und der Abschätzung der Folgekosten berät das Parlament über die notwendigen Beschlüsse zur Finanzierung.
Aus unserer Sicht ist diese Vorgehensweise ist die einzig mögliche, um die Auflagen zu erfüllen und transparente Entscheidungsvorlagen zu erhalten.
Auch der Änderungsantrag der ZBK von heute ignoriert wesentliche Aspekte der Auflagen der Kommunalaufsicht:
a) Ein vollständiger Plan kann nicht durch das Bauamt erstellt werden.
b) Es wird immer noch suggeriert, dass Haushaltsmittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro frei verfügbar wären. – Das ist schlichtweg Nonsens.
Auch dem Änderungsantrag der ZBK kann deshalb nicht zugestimmt werden