SPD-Antrag zur Teilsanierung des Freibades

Die SPD Fraktion spricht sich für die Wiedereröffnung des Freibades auf dem Wege einer Teilsanierung aus. Langfristiges Ziel muss dabei die Komplettsanierung sein. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt bestehen wir auf Transparenz und Kostenkontrolle.

Zur Stadtverordnetenversammlung vom 9.2.2023 reicht die SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag ein:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König möge beschließen, dass der Magistrat in Zusammenarbeit mit Fachleuten überprüft, ob und wie die Teilsanierung des Freibades Bad König unter Berücksichtigung des Konzepts der Odenwald-Pool GmbH ermöglicht werden kann.  Insbesondere ist dabei auch auf die Vorgehensweise zur Umsetzung und den groben Kosten einzugehen, die im Angebot des Unternehmens als „bauseitig zu erstellen“ aufgeführt sind. Weiterhin ist zu überprüfen, welche planungs- und vergabetechnischen Voraussetzungen zu schaffen sind, um SWIM-Fördermittel erhalten zu können.

In Anbetracht der schwierigen Haushaltslage der Stadt sind die finanziellen Eckpunkte einer solchen Umsetzung darzustellen. Dazu gehören auch die jährlichen Folgekosten für den Weiterbetrieb des Freibades.

Ergebnisse dieser Überprüfung sind innerhalb der nächsten 6 Wochen zunächst dem Ältestenrat vorzustellen, der dann über die weitere Vorgehensweise berät.

Begründung:

Die SPD-Fraktion begrüßt die von Thomas Riedl ergriffene Initiative zur Teilsanierung des Freibades Bad König, die zunächst darauf abzielt, das Schwimmbecken, Nichtschwimmerbecken und Kinderplanschbecken wieder in Betrieb zu nehmen und so in den Sommermonaten den Bade- und Schwimmbetrieb wieder zu ermöglichen.

Angesichts der sich für das Jahr 2023 abzeichnenden schwierigen Haushaltslage der Stadt Bad König muss an die Finanzierung und Umsetzung der Maßnahme unter Berücksichtigung möglichst aller Kostenfaktoren jedoch mit größter Sorgfalt herangegangen werden.

In jedem Fall müssen die Kosten ermittelt werden, die im Kostenangebot der Firma Odenwald-Pool als „bauseitig zu erbringen“ genannt werden, um ein vollständiges Bild über den tatsächlich notwendigen Finanzierungsrahmen zu erhalten.

Dies sind:

  • Kosten für die Erstellung der Beckenumrandungen für das Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken und Kinderplanschbecken,
  • Kosten für den Bau des Schwallwasserbeckens,
  • Kosten für einen Baukran,
  • Kosten für Aushub-, Maurer-, Elektro- und Plattenarbeiten,
  • Kosten für Betonarbeiten, Stemm- und Isolierarbeiten,
  • Kosten für die Abdeckung der Becken nach der Montage,
  • Kosten für die Wiederherstellung des Rasens,
  • Kosten für die Bauleitung des Gesamtprojektes.

Die Stadt Bad König verfügt über keine finanziellen Rücklagen. Deshalb kann die Teilsanierung des Freibades nur über eine Kreditaufnahme (in Höhe von ca. 3,5 Mio. Euro) finanziert werden. Die Kosten für Zinsen und Tilgung des Kredits werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in den nächsten 25 Jahren finanziell belasten, denn die Gegenfinanzierung kann nur über die Erhöhung der Grundsteuer sichergestellt werden.

Deshalb muss den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt transparent gemacht werden, um wieviel Prozentpunkte die Grundsteuer angehoben werden muss, damit die Teilsanierung des Freibades finanziert werden kann.

Zur Erarbeitung des Finanzierungsmodells gehört ebenso die Ermittlung der Folgekosten. So

muss z.B. wegen geänderter Richtlinien ein zusätzlicher Bademeister für den Betrieb des Freibades eingestellt werden.

Mit der Teilsanierung des Freibades verbleiben Nebengebäude wie Umkleide, Toiletten, Duschen im nicht sanierten, renovierungsbedürftigen Zustand.

Deshalb erachten wir es als sinnvoll, eine neue außerparlamentarische Arbeitsgruppe zu schaffen, die ein Konzept zur vollständigen Sanierung des Freibades, aufbauend auf der aktuell angestrebten Teilsanierung, erarbeitet. Damit gäbe es eine gute Grundlage, um für weitere Sanierungsschritte Fördermittel (z.B. aus dem Leader-Förderprogramm oder Bundesmittel (SJK)) zu akquirieren.