Diskussion um Grundstückspreise für das Neubaugebiet „Am Gänsbrunnen“

Heftige Diskussionen gab es in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 3.2.2022 über den festzulegenden Preis für die Grundstücke im Neubaugebiet „Am Gänsbrunnen“.Bereits eine Woche zuvor wurde in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau- und Planungsausschusses dieses Thema durch die Fraktionen mit unterschiedlichen Standpunkten diskutiert.

Doch zunächst zu den Vorgaben. Die HLG (Hessische Landgesellschaft mbH), die von der Stadt Bad König für die Planung und Umsetzung des Neubaugebietes „Am Gänsbrunnen“ beauftragt ist, hat eine Verkaufspreisempfehlung abgegeben. Dazu hat sie alle bereits entstandenen als auch noch durchzuführenden Baumaßnahmen berücksichtigt. Der Betrag für die noch umzusetzenden Maßnahmen wurde dabei mit ca. 1 Mio. Euro einkalkuliert. In einer Projektkalkulation mit angenommenen 190,– Euro je qm Verkaufspreis wären Kosten und Einnahmen zunächst annähernd ausgeglichen. Angesichts der aktuellen Preisentwicklung im Baugewerbe und ggf. weiterer Risiken im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Durchführung von zusätzlichen Maßnahmen (z.B. Sanierung von Zufahrtsstraßen) schlägt die HLG aber einen Quadratmeterpreis von 220,– Euro vor. Daraus würde sich zunächst ein rechnerischer Mehrertrag von rund 490.000 Euro ergeben, mit denen man dann die möglichen Zusatzkosten decken könnte.

Von Teilen der ZBK-Fraktion wurde nun in der Ausschusssitzung ein Kaufpreis von bis zu 250,– € je qm ins Spiel gebracht (in der Stadtverordnetenversammlung beantragte die ZBK 240 Euro). Dies würde Mehreinnahmen von ca. 980.000 Euro bedeuten. Der Käufer zahlt damit gegenüber der Empfehlung der HLG durchschnittlich knapp 13.000 Euro mehr für ein Baugrundstück. Begründet wurde der Vorschlag der ZBK damit, dass mit diesen Mehreinnahmen die finanzielle Lage der Stadt verbessert und so Geld in andere Projekte investiert werden kann. Man denke dabei nur an die Kosten für die Freibad-Sanierung.

Wir als SPD sind sowohl in der Ausschusssitzung als auch in der Stadtverordnetenversammlung diesem Ansinnen entgegengetreten. Ein wesentliches Ziel der Erschließung des neues Baugebietes war und ist die Ansiedlung junger Familien. Grade diese Käufergruppe verfügt in der Regel nicht über große Eigenkapitalmittel, um z.B. erhöhte Preise abzufedern. Es kommt noch ein zweiter Aspekt hinzu: Die Käufer der Grundstücke müssten im Vergleich zu den anderen Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Bad König unverhältnismäßig mehr zu den allgemeinen Entwicklungskosten der Stadt beitragen. Denn Eines steht tatsächlich außer Frage: In den nächsten Jahren wird Bad König für die Umsetzung der verschiedensten Projekte Geld benötigen. Hier sind wir als SPD allerdings der Meinung, dass diese Lasten gerecht verteilt werden müssen!

Aus all diesen Gründen plädierten wir als SPD dafür, dass der Verkaufspreis im unteren Segment festgelegt werden sollte. Einer ähnlichen Argumentation war auch der Magistrat gefolgt, der schließlich der Stadtverordnetenversammlung einen Kaufpreis von 205,– Euro vorgeschlagen hat. Der dabei erzielte Mehrerlös würde ca. 230.000 Euro betragen, mit dem dann eventuelle Zusatzkosten beglichen werden könnten. Obwohl wir gerade mit dieser Empfehlung des Magistrats sympathisierten haben, sind wir auf der Stadtverordnetenversammlung der Empfehlung der HLG gefolgt. Angesichts der aktuell rasanten Preisentwicklung (nicht nur im Baugewerbe) und nicht kalkulierbarer zusätzlicher Risiken scheint die höher ausfallende Rücklage realistisch zu sein.